Hat eine Ausmusterung Nachteile? Nein, nein und nochmals nein!!
23. Januar 2009Die Frage kommt in schöner Regelmäßigkeit immer wieder. Können Arbeitgeber, Versicherungen usw.. nicht meine Musterungsakten einsehen und mir dadurch Nachteile entstehen, wenn ich mich ausmustern lasse? Diesmal ging es um das Thema “Beamter”. Der Kunde hatte die Vermutung, dass wenn er Beamter werden möchte, also bei einer staatlichen Institution arbeiten möchte, ihm die Ausmusterung Nachteile einbringen könnte, da doch wohl vor allem staatliche Stellen sich entsprechende Einblicke verschaffen könnten. Außerdem könnte es doch sein, dass man im Rahmen der Bewerbung aufgefordert würde, Einsicht in die Musterungsakten per Schweigepflichtentbindungserklärung zu gewähren. Von meinem Gefühl her (das mich übrigens selten täuscht) konnte ich klar sagen, dass dies nicht üblich und nicht erlaubt ist. Ich war mir auch sicher, dass ich das schonmal irgendwo gelesen hatte. Um aber ganz sicher zu gehen, habe ich diesen Sachverhalt nun mal anwaltlich abklären lassen. Das Ergebnis: Auch staatliche Stellen bekommen keinerlei Einsicht in Musterungsakten. Weiterhin ist es selbst im Falle einer geplanter Verbeamtung unüblich, sich eine Schweigepflichtentbindungserklärung zu erbeten. Es dürfen dem Bewerber auch keine Nachteile daraus entstehen, wenn er diese Dinge nicht offenlegen will. Diesen Sachverhalt (meine Anfrage sowie die anwaltliche Antwort) kann nun jeder auf dem Rechtsportal www.frag-einen-anwalt.de nachlesen. Hier der Link dazu: http://www.frag-einen-anwalt.de/Dürfen-zukünftige-Arbeitgeber-Einsicht-in-die-Musterungsakten-verlangen__f54659.html Ich hoffe, dass dieses Thema nun endgültig geklärt ist und nicht mehr für unnötige Beunruhigung unter potentiellen Ausmusterungskandidaten sorgt.
Freundliche Grüße
Peter Zickenrott