53 Jahre Unrecht gehen zu Ende. Was für die aktuell noch Betroffenen zu beachten ist.
21. Dezember 2010Heute wurden die neuesten Regeln veröffentlicht. Für Wehrpflichtige gilt folgendes:
1. Einberufungen zum 1.1.2011 erfolgen nach den bisherigen Regelungen. Das Kreiswehrersatzamt bestimmt, wer einberufen wird und wer nicht. Hiervon Betroffene könnten u.U. somit meine Hilfe noch benötigen. Alternativ wäre eine Verweigerung des Kriegsdienstes, denn das Bundesamt für den Zivildienst weist keine Zivistellen mehr zu, Näheres siehe unten.
2. Einberufungen zum März, April und Mai 2011 erfolgen nur noch mit Zustimmung oder auf Wunsch der Wehrpflichtigen. Wer seine Zustimmung nicht erteilt, kann auch nicht mehr zum Wehrdienst geholt werden.
3. Zum 30.6.2011 wird die Wehrpflicht ausgesetzt. Ab dem 1.7.2011 kann nur noch “Freiwilliger Wehrdienst” nach Abschnitt 7 des dann geänderten Wehrpflichtgesetzes angetreten werden.
4. Grundwehrdienstleistende, die ihrer Einberufung zum sechsmonatigen Grundwehrdienst zugestimmt haben, haben ab dem 30.6.2011 einen Anspruch auf vorzeitige Entlassung, wenn sie diese beantragen.
Für anerkannte Kriegsdienstverweigerer (und solche, die es noch werden) gelten folgende Regeln:
1. Einberufungen zum Zivildienst erfolgen nur noch, wenn der Kriegsdienstverweigerer einen Einberufungsvorschlag unterbreitet und damit ausdrücklich um seine Einberufung zum Zivildienst bittet. Das gilt in der Praxis ab sofort.
2. Die Ankündigungen der Heranziehung zum Zivildienst, die bisher vom Bundesamt für den Zivildienst an anerkannte Kriegsdienstverweigerer versandt wurden, sind damit hinfällig. Wer auf diese Schreiben nicht reagiert, wird auch nicht einberufen.
3. Wer im Laufe des ersten Halbjahres 2011 den Zivildienst antritt, wird auf Antrag zum 30.6.2011 wieder entlassen. Das gilt auch dann, wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine sechs Monate Zivildienst geleistet wurden.
4. Einer Bitte auf Einberufung wird nur dann entsprochen, wenn der Dienstbeginn vor dem 1.7.2011 liegt. Zu einem späteren Termin ist eine Einberufung nicht mehr möglich.
5. Zum 31.12.2011 werden die letzten Zivildienstleistenden von Amts wegen entlassen, selbst wenn die freiwillig gewählte Dienstzeit noch länger dauern sollte.
6. Es bleibt allen unbenommen, einen Jugendfreiwilligendienst zu leisten. Da die Haushaltsmittel dafür in 2011 aufgestockt werden, wird es genügend Freiwilligendienstplätze geben.
Somit ist meine Beratungsdienstleistung so gut wie überflüssig geworden, niemand sollte mehr ohne vorher mit mir Rücksprache gehalten zu haben den Anti-Wehrdienst-Report bestellen, Zeitsoldaten die wegen Dienstunfähigkeit wieder raus wollen natürlich ausgenommen.
Ich wünsche frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr
Peter Zickenrott